Subscribe-to-Comments – rechtlich bedenklich?

Auf dem Blog UPLOAD findet sich ein Post zu dem Plugin Subscribe-to-Comments.
Es soll es mit deutschem Recht nicht hundertprozentig vereinbar sein und kann zu einer Abmahnung führen. Dem Autor ist wohl genau das passiert.

Das Problem der Funktion: Die E-Mail-Adresse wird im Vorfeld nicht überprüft und bestätigt, jeder Nutzer kann im Feld “E-Mail” jede beliebige Adresse angeben. Mögliches Szenario: Dieses Feature wird missbraucht, indem eine fremde Mailadresse angegeben wird und die Benachrichtigungen über neue Kommentare landen dann bei jemandem, der sie nicht bestellt hat. Das klingt für manche sicher harmlos, aber genau diese Lücke im System ist der mögliche Auslöser einer Abmahnung.
Denn habe ich den Fall, dass mein Blog “gewerblich” ist, könnten solche unerwünschten E-Mails als Spam ausgelegt werden.

Ich gehe mal davon aus, das dies Problem nicht für private Blogs gilt und werde das Plugin aktiviert lassen.
Schade, dass wegen irgendwelcher “Spassvögel” diese nützliche Plugin in Verruf kommt!

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2 Kommentare

  1. oller Osel sagt:

    Genau so sehe ich es auch. Bei reinen privaten Blogs kommt diese Rechtsunsicherheit nicht zum Tragen. Deshalb habe ich dieses nützliche Plugin auch in meinen Blogs weiterhin aktiviert.

  2. [...] bekommen. Wie ein Richter jetzt wirklich entscheiden würde ist unklar. Er und viele andere gehen den sicheren Weg und deaktivieren das [...]

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